Wichtige Info zum Kurzarbeitergeld (KUG)
Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Beantragung
Unternehmen können für den Abrechnungsmonat März 2020 spätestens bis zum 31.03.2020 die Anzeige über Arbeitsausfall bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit einreichen.
Hierzu ist jeder Unternehmer berechtigt, der mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt.
Falls weitere Detailfragen aufkommen wie z.B. Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sowie über weitere Mindesterfordernisse etc., meldet euch bitte zeitnah aufgrund der Vielzahl an Anträgen, die derzeit gestellt werden müssen.
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Bahadir Taspinar
Dipl.-Kfm. (FH) | Geschäftsführer
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