KfW-Schnellkredit verlängert
Ministerien haben einen Entschluss gefasst
Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021. Seit dem 9.11.2020 steht der KfW-Schnellkredit übrigens auch für Kleinstunternehmen (also Soloselbstständigen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten) zur Verfügung!
Diese KfW-Kredite könnt ihr über eure Hausbanken mit bis zu 300.000 € beantragen, abhängig von eurem Umsatz aus 2019. Das Risiko dafür übernimmt der Bund vollständig.
Auch die Regelungen Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite wurden angepasst und verbessert. Daher ist ab 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.
Bislang wurden in dem Schnellkredit-Programm über 5 Mrd. Euro zugesagt.
Für Fragen und Hilfestellungen rund um das Thema stehen wir euch wie immer natürlich gerne zur Seite.
Weitere Infos findet Ihr zudem auch auf der KfW-Homepage.
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