Info für alle UnternehmerInnen

2020-03-20 07:00

In diesen turbulenten Zeiten ist es klar, dass das ein oder andere vergessen wird.

Viele von euch haben nach der Gründung die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen. Sollten aktuell keine bzw. geringe Umsätze erwirtschaftet werden, besteht damit die Möglichkeit Arbeitslosengeld I zu beantragen.

Dies ist eine kurzfristige Möglichkeit zur zeitlichen Überbrückung der Krise, damit die privaten Lebenshaltungskosten sichergestellt sind. Das Gewerbe läuft dann im Nebenerwerb weiter und muss nicht für den Leistungsbezug abgemeldet werden. Nach Überwindung der Krise kann die gewerbliche Tätigkeit dann wieder im Vollerwerb ausgeführt werden.

Die bis dahin erhaltenen Leistungen ALG 1 müssen nicht zurückgezahlt werden!

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