3. Corona-Steuerhilfegesetz

2021-03-11 07:00

Bundestag beschließt 3. Corona-Steuerhilfegesetz

Der Bundestag hat das 3. Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet, das eine Hilfe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sein soll. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Auch für Gründer und junge Unternehmer sind in dem Gesetz relevante Regelungen für eventuell finanzielle Unterstützung enthalten, welche wir euch kurz vorstellen wollen:

Umsatzsteuer in der Gastronomie:
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % soll bis zum 31.12.2022 erhalten bleiben (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Dies soll auch für Unternehmen gelten, die verzehrfertige Außer-Haus Speisen anbieten.

Erweiterter Verlustrücktrag:
Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen durch einen erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Sie sollen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können.

Verlängerung Kulturförderung:
Das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von 1 Mrd. EUR aufgelegt. Der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf aus dem Finanzausschuss kann von den Webseiten des Bundestages als pdf-Dokument herunterladen werden.

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