Gründungszuschuss
Für ALG-I-Bezieher
Der Gründungszuschuss wird ausschließlich Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit gewährt.
Existenzgründern wird so der Einstieg in die Selbständigkeit vereinfacht und eine soziale Grundsicherung wird hergestellt.
Der Gründungszuschuss muss vor Beginn der Selbständigkeit beim zuständigen Arbeitsamt / Arge genehmigt werden.
Förderungsvoraussetzung Gründungszuschuss:
- Anspruch auf ALG I
- Mindestens 150 Tage Restanspruch
- Gründung einer Vollexistenz
Benötigte Unterlagen:
- Gründungskonzept inklusive Lebenslauf
- Finanzkalkulation
- Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses
- (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag –selbständige Tätigkeit-)
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Förderungszuschuss:
- Förderhöhe Phase 1 = 6 Monate ALG I plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung
- Förderhöhe Phase 2 = weitere 9 Monate 300 Euro zur sozialen Absicherung (hierfür muss erneut Antrag gestellt werden)
Sollten sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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Bahadir Taspinar
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