Einstiegsgeld
ALG-II-Bezieher
Existenzgründer die ALG II beziehen haben die Möglichkeit das sogenannte Einstiegsgeld zu beantragen. Auf der Grundlage des SGB II (Sozialgesetzbuch II) fördern Jobcenter und Sozialagenturen mit dem Einstiegsgeld Menschen, die aus dem Bezug von ALG II (Arbeitslosengeld II) den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Den Selbständigen wird mit dieser Förderung die Möglichkeit gegeben, die Startphase der Gründung zu meistern. In der Regel handelt es sich bei der Bezugsdauer der Förderung um 12 Monate, das Einstiegsgeld kann aber bis zu einer Dauer von maximal 24 Monaten gewährt werden. Bei erfolgreichem Verlauf der Selbständigkeit erlischt der Anspruch.
Voraussetzungen für die Förderung zur Selbstständigkeit:
Für die Bewilligung von Einstiegsgeld als Zuschuss zum ALG II bei Existenzgründung müssen die persönlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Existenzgründung gegeben sein.
Voraussetzung für eine Antragsstellung sind:
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder
- Planung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit hauptberuflichen Charakter
Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate.
Ob und in welcher Höhe Sie das Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Sachbearbeiterin bzw. Ihr persönlicher Sachbearbeiter. Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf der Grundlage Ihrer monatlichen Regelleistung errechnet. Ergänzend dazu können Sie einen Betrag erhalten, der die vorherige Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt.
Ihre persönliche Sachbearbeiterin bzw. Ihr persönlicher Sachbearbeiter prüft außerdem, ob die angestrebte Tätigkeit Ihrer beruflichen Eingliederung dient.
Das Einstiegsgeld kann weiter erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
Siehe auch: ALG 2 Einstiegsgeld
Haben Sie Fragen zum Einstiegsgeld? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne zu allen Themen rund um Antrag, Anspruch und Dauer des Einstiegsgeldes.
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